Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz)

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. [...]

Hier entsteht in Kürze eine Plattform zur Förderung der demokratischen Grundwerte, insbesondere der Meinungsbildungs- und Meinungsäußerungsfreiheit.


"Wir wollen eine kritische Auseinandersetzung und differenzierte Meinungsbildung fördern, die sich der Macht der Argumente und nicht der Polemik bedient."